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BAG, 14.01.1970 - 4 AZR 90/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verlegen von Glasbausteinen - Sonstige bauliche Leistung - Glasstahlbetonarbeiten - Handwerksbetriebe
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 16.12.1968 - 12 Sa 463/68
- BAG, 14.01.1970 - 4 AZR 90/69
Papierfundstellen
- DB 1970, 593
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Berlin, 15.12.1981 - 3 Sa 49/81
Fürsorgepflicht hinsichtlich der Ruhegeldansprüche von Arbeitnehmern; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hessen, 18.04.1972 - 3 Sa 662/71 Das Verlegen von Glasbausteinen ist eine sonstige bauliche Leistung iS des BauRTV (Anschluß an BAG 1970-01-14 4 AZR 90/69 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau);Ein Betrieb, in dem ausschließlich oder überwiegend Glasstahlbetonarbeiten ausgeführt werden, fällt unter den Geltungsbereich der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge der Bauwirtschaft.Die unter den Geltungsbereich des BauRTV und der sogenannten Sozialtarifverträge des Baugewerbes fallenden Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, der gemeinsamen Einzugsstelle der Sozialkassen der Bauwirtschaft Auskunft über die Zahl der von ihnen beschäftigten rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer zu erteilen.